3H Organisation Deutschland e.V.

Ethische Richtlinien

Ethische Richtlinien und Qualitätsstandard

3HO International Kundalini Yoga Teachers Association (IKYTA)

Inhalt

Qualitätsrichtlinien für Kundalini Yoga LehrerInnen

  • Der Eid der LehrerInnen
  • Definition eines Yogi/einer Yogini
  • Sola Kalyan Sampuran

Richtlinie für die Berufsausübung der Kundalini Yoga LehrerInnen

  • LehrerIn-SchülerIn-Beziehung
  • Vertraulichkeit
  • Unterrichtsstruktur
  • Anzeigen und Werbung
  • Fachliche Kompetenz
Qualitätsrichtlinien für Kundalini Yoga LehrerInnen

Kundalini Yoga LehrerInnen verpflichten sich der Verwirklichung ihres höchsten Bewusstseins und dem Bemühen, ein integeres Leben zu führen. In „Der Eid der LehrerInnen“, „Die Definition eines Yogi/einer Yogini“ und „Die 16 Facetten der Vollendung der Kundalini Yoga LehrerInnen“ gibt Yogi Bhajan Richtlinien für die Entwicklung des Bewusstseins, die sie als LehrerInen unterstützen, wenn sie sie in ihrer täglichen Praxis befolgen. Kundalini Yoga LehrerInnen verpflichten sich, diese Regeln so gut sie können zu befolgen.

Richtlinien für die Berufsausübung der Kundalini Yoga LehrerInnen

Diese Richtlinien betreffen das Bewusstsein und Verhalten der Kundalini Yoga LehrerInnen, repräsentiert durch die International Kundalini Yoga Teachers Association (IKYTA). Wir setzen diese hohen Maßstäbe für Kundalini Yoga LehrerInnen an, um unserer Beziehung zur Goldenen Kette bildenden Tradition Ehre zu erweisen.

LehrerIn-SchülerIn-Beziehung
Es ist die Verantwortung als LehrerIn, zu seinen/ihren SchülerInnen eine professionelle Beziehung zu bewahren. Das bezieht sich auch auf diejenigen, die einem/einer LehrerIn assistieren o. ä.
  1. LehrerInnen erkennen das Vertrauen und die einzigartige Macht, die in der LehrerIn-SchülerIn-Beziehung enthalten ist. LehrerInnen vermeiden jede Beziehung zu SchülerInnen, die die eigene professionelle Urteilskraft schwächen könnte. Die Beziehung wird nicht zum persönlichen Vorteil genutzt.
  2. Jede Form von sexueller Beziehung zu SchülerInnen ist unethisch, selbst wenn diese zu solch einem Verhalten einladen oder dem zustimmen. Sexuelles Verhalten schließt alle Formen von offenem oder verstecktem verführerischen Sprechen oder Handeln und solcher Gesten ein, ist aber nicht darauf begrenzt.
  3. LehrerInnen enthalten sich jeder Form der Belästigung, beleidigender Wörter, Taten oder Nötigung gegenüber SchülerInnen. Dies gilt auch für ehemalige SchülerInnen.
  4. LehrerInnen nehmen feinfühlig Rücksicht auf die moralischen, sozialen oder religiösen Vorstellungen der SchülerInnen und drängen anderen nicht die persönlichen Ansichten auf.
  5. LehrerInnen wissen, dass sie die Lehren vermitteln und nie deren Quelle sind.
  6. LehrerInnen unterstützen ihre SchülerInnen darin, eine Beziehung zu ihrer eigenen Seele und zu den Lehren herzustellen, anstatt zu einer Person. LehrerInnen betrachten sich nie als „Guru“ und weihen auch nie jemanden als eigene persönliche SchülerInnen ein.
  7. LehrerInnen lassen SchülerInnen nicht im Stich und vernachlässigen sie nicht. Wenn es nicht möglich ist, eine professionelle Beziehung fortzusetzen, sollte jede angemessene Anstrengung unternommen werden, um weiteren Unterricht durch andere LehrerInnen zu organisieren.
  8. LehrerInnen machen nur realistische Aussagen über die Wirkung des Yoga.
  9. LehrerInnen wissen, dass es möglicherweise in der LehrerIn-SchülerIn-Beziehung ein Machtungleichgewicht gibt, selbst wenn SchülerInnen nicht weiter bei ihnen studieren. Deshalb sollen LehrerInnen vorsichtig sein, wenn sie eine persönliche Beziehung zu SchülerInnen oder ehemaligen SchülerInnen eingehen.
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